ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. ÖFFNUNGSZEITEN:
    Das Studio ist 13 Stunden an 7 Tagen der Woche geöffnet, von 9.00 Uhr - 22.00 Uhr. Änderungen der Öffnungszeiten an gesetzlichen Feiertagen behalten wir uns vor. Der Betrieb der Saunen erfolgt saisonweise, gemäß Aushang.
  1. RECHTE UND PFLICHTEN DES MITGLIEDS.
    Das Mitglied wird vor dem ersten Training auf Wunsch, nach Vereinbarung eines Termins, von einem Mitarbeiter in die Benutzung der Geräte eingewiesen.
    Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass es nur dann trainieren darf, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einem Fitnesstraining zu unterziehen. Gesundheitliche Bedenken sind dem Studioleiter oder dem Aufsichtspersonal sofort zu melden. Gesundheitsschädigungen des Mitgliedes aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/ Einrichtungen hat das Fitnessstudio nicht zu vertreten. Eventuelle Tests werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt.
    Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsablauf für die Dauer der Ausfallzeit, weiter zu trainieren.
  1. LAUFZEIT:
    Der Vertrag beginnt immer am 1. eines Monats. Im bereits laufenden Monat (nach dem 15. Kalendertag eines Monats) wird die Laufzeitberechnung nicht berücksichtigt und nur anteilig berechnet. Das Mitglied ist einverstanden, dass Vertragsunterbrechungen während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen sind.

  2. STILLEGUNG DES VERTRAGES:
    Das Mitglied hat bei Krankheit oder Schwangerschaft die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 6 Monate im Jahr). Das Mitglied ist verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist FITNESSTIME mindestens 10 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung schriftlich bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Leistungen von FITNESSTIME können in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.
  1. KÜNDIGUNG:
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. (Beim 1- monatlichen FLEX Mitgliedstarif gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Vertragsende.) Wird diese nicht wahrgenommen, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
    Für die Kündigung ist nur das Eingangsdatum im Fitnessstudio, nicht das Versanddatum relevant. Kündigungsbestätigungen werden nicht per Post zugesandt, können aber im
    Fitnessstudio abgeholt werden.
  1. KÜNDIGUNG BEI UMZUG:
    Gemäß BGH Urteil vom 04.05.2016 besteht bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht.
  1. MITGLIEDSGEBÜHR:
    Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Mitgliedsgebühr in einer Summe über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit fällig und geschuldet ist.

        Vorauskasse wird nicht zurückerstattet.

Die Monatsrate wird zum vereinbarten Datum oder soweit dieses auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, am darauffolgenden ersten Bankarbeitstag monatlich per Lastschrift eingezogen. Eine gesonderte Mitteilung oder Ankündigung (Pre-Notification) zum Einzug erfolgt nicht. Die auf den Lastschriften angegebene Gläubiger ID und Mandatsreferenz ist im Mitgliedsvertrag angegeben.
Bei Rechnungsversand durch das Studio, werden Porto- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € berechnet.
Bankrücklastschriftgebühren die aufgrund mangelnder Kontodeckung, falscher Angaben oder bzw.
aufgrund nicht mitgeteilter Änderung der Bankverbindung des Mitglieds resultieren, sind vom Kunden zu tragen, zuzüglich eines Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 €.
Sollte der Beitrag nicht bezahlt werden, wird die Mitgliedskarte automatisch gesperrt und das Mitglied vom Training ausgeschlossen. Das Mitglied hat dann die Möglichkeit den Beitrag innerhalb einer Woche beim Personal in bar zu entrichten.
Sofern das Mitglied mit einer Monatsrate trotz Mahnung in Rückstand gerät und den offen stehenden Betrag nicht innerhalb einer Woche ausgeglichen hat, ist der gesamte, für die Vertragsdauer geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig. (Mahngebühren und Auslagenpauschalen für etwaige Mahnbescheide werden gesondert verrechnet.)

  1. AUFNAHMEGEBUEHR UND SERVICEPAUSCHALE
    Die erstmalige Gebühr für die Servicepauschale sowie die einmalige Aufnahmegebühr werden bei Vertragsbeginn erhoben, die Folgebeiträge für die Servicepauschale alle 6 Monate. Die anteilige Rückerstattung des Betrages bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Die Servicepauschale beinhaltet die freie Nutzung der Getränke-Schankanlage sowie freie Nutzung der Duschen.
  1. SALVATORISCHE KLAUSEL:
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  1. SONSTIGES:
    Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich an und erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die gleichzeitig dem Datenschutz unterliegen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet werden.